21.09.2018
Haben Sie schon einmal an ihre Rente gedacht?
Jeder lebt gerne im Hier und Jetzt.
Wir denken an das nächste Smartphone, sparen für den nächsten Urlaub und planen
die Anschaffung eines neuen KFZ.
Wie sieht es aber mit Ihrer Ruhestandsplanung aus.
Haben Sie genügend Kapital für den wohlverdienten Ruhestand beiseite gelegt. Bei
365 Tagen Urlaub im Jahr sollte auch das monatliche Einkommen ausreichend hoch
sein.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung ihrer Vorsorgeverträge und zeigen
Ihnen bei Bedarf Möglichkeiten auf wie Sie ihr Ziel für die finanzielle
Sicherheit nach Ihrem Arbeitsleben erreichen können.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.
02.01.2017
Wir sind umgezogen
Seit dem 02.01.2017 sind wir für Sie in unseren neuen
Räumlichkeiten wieder wie gewohnt erreichbar.
Sie erreichen Sie uns unter folgenden Kontakdaten:
Hauptstraße 28, 94368 Perkam/Pilling
Telefon: 09429 / 94 775-0
Fax: 09429 / 94 775 - 20
Alle E-Mail Adressen bleiben selbstverständlich erhalten.
20.02.2016
Bauen oder Kaufen - so günstig wie noch nie.
Die Zinsen für Immobiliendarlehen sind so niedrig wie noch nie zuvor.
Wenn Sie auch schon von einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung geträumt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Doch welche Bank ist die richtige? Welches Konzept passt optimal zu Ihnen?
Genau hier liegt unsere Stärke. Unsere Finanzierungsspezialisten erarbeiten mit Ihnen zusammen die für Sie günstigste Finanzierungsvariante.
Hierbei ermitteln wir aus einer Auswahl von mehr als 300 Versicherungen und Banken für Sie ein individuell auf Ihre Situation abgestimmtes Finanzierungskonzept.
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin.
30.07.2013
Vestoß gegen Rauchmelderpflicht - Obliegenheitsverletzung?
Der Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht kann unangenehme Folgen haben und zum Verlust des Versicherungsschutzes z.B. in der Wohngebäudeversicherung führen.
Je nach Bundesland sind die Vorschriften bezüglich der Installation von Rauchmeldern in Wohnräumen unterschiedlich geregelt.
In Bayern ist die gesetzliche Grundlage für Rauchmelder in der BayBO (Bayerische Bauordnung) geregelt.
Hier gibt es aktuell folgende Regelung
Einbaupflicht besteht für
- Neu- und Umbauten ab 01.01.2013
- bestehende Wohnungen bis 31.12.2017
In folgenden Räumen ist mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren:
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer. Hingegen ist für die Betriebsbereitschaft der Besitzer bzw. bei Mietwohnungen der Mieter zuständig.
Rauchmelder sollen in erster Linie das Leben und die Gesundheit der Bewohner schützen. Jedoch wäre im Brandfall auch noch zusätzlich der Versicherungsschutz gefährdet.
Bitte informieren Sie sich über die jeweils geltenden örtlichen Vorschriften.
Hier finden Sie unter anderem auch die BayBO: www.gesetze-bayern.de
12.07.2012
UNISEX - Was ist das?
Werden Sie jetzt aktiv. Weil es nie zu früh ist, an später zu denken.
Das Leben bringt täglich Veränderungen mit sich. Pläne ändern sich, Rahmenbedingungen auch.
Mit dem passenden Versicherungsschutz blicken Sie stets gelassen in die Zukunft –
doch wann haben Sie zuletzt geprüft, ob Ihre Vorsorge noch Ihrem persönlichen Bedarf entspricht?
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt dafür.
Denn aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Versicherer spätestens ab 21.12.2012 von Frauen und
Männern für gleiche Versicherungsleistungen die gleichen Beiträge verlangen (sog. Unisex-Tarife). Was bedeutet dies für Ihren Versicherungsschutz?
1. Bei Ihren bestehenden Versicherungen ändert sich nichts. Nur Neuverträge sind von der Änderung der Rechtslage betroffen.
2. Für neue Versicherungsverträge gilt: Je nach Geschlecht können ab dem 21.12.2012 die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu den alten Tarifen höher oder niedriger ausfallen.
Wir bieten Ihnen schon heute die Vorteile von morgen.
Wird ein gewünschter Versicherungsschutz für Sie zum 21.12.2012 günstiger, bieten
wir Lösungen sich diesen bereits heute zu sichern. Falls die Versicherung teurer wird,
profitieren Sie von den bisherigen günstigeren Beiträgen, wenn Sie den Vertrag bis 20.12.2012
abschließen. Und das Beste: Das gilt dann auch dauerhaft für die gesamte Laufzeit Ihres Vertrags. So erhalten Sie die für Sie optimale Lösung.
Interessiert? Dann sprechen Sie uns an. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf.
09.01.2012
Zinssicherung (Forward-Darlehen)
Die Zinsbindung Ihres Darlehens läuft in ca. 3 Jahren oder weniger aus? Wenn ja, so können Sie sich bereits heute den aktuellen niedrigen Zinssatz am Finanzierungsmarkt sichern. Wie das funktioniert? Die Lösung ist ein sogenanntes "Forward-Darlehen". Sprechen Sie uns an - wir unterstützen Sie gerne.
01.01.2012
Zulagenrente (Förderung)
Die Zulagen- bzw. Riesterrente erfordert ab dem 01.01.2012
einen Sockelbeitrag von 60 EURO. Sollten Sie Ihren Vertrag mit einer geringeren
Summe besparen so entfallen zukünftig die Zulagen und die Steuervorteile.
Sogenannte "beitragsfreie Verträge" für mittelbar Zulagenberechtigte
(Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen,
sind künftig nicht mehr möglich.
[Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de]